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Ambulantes Operieren im Krankenhaus § 115 b SGB V
Das ambulante Operieren im Krankenhaus erhält ab 1. Januar 2004 zusätzliches Gewicht. Die DKG, die KBV und die Spitzenverbände der GKV haben mit Wirkung vom 1. Januar 2004 einen neuen Vertrag zum ambulanten Operieren geschlossen. Das GKV-Modernisierungsgesetz stärkt den Bereich der ambulanten Krankenhausleistungen.
Das stets aktuelle Werk enthält alles, was man zum ambulanten Operieren im Krankenhaus wissen muss. Mit Angaben über Krankenhäuser, die die im Katalog genannten ambulant durchführbaren Operationen anbieten:
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