Information zu Ambulantes Operieren
Ambulantes Operieren im Krankenhaus § 115 b SGB V
Das ambulante Operieren im Krankenhaus erhält ab 1. Januar 2004 zusätzliches Gewicht. Die DKG, die KBV und die Spitzenverbände der GKV haben mit Wirkung vom 1. Januar 2004 einen neuen Vertrag zum ambulanten Operieren geschlossen. Das GKV-Modernisierungsgesetz stärkt den Bereich der ambulanten Krankenhausleistungen.
Das stets aktuelle Werk enthält alles, was man zum ambulanten Operieren im Krankenhaus wissen muss. Mit Angaben über Krankenhäuser, die die im Katalog genannten ambulant durchführbaren Operationen anbieten:
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V der Spitzenverbände der Krankenkassen, DKG und KBV mit ausführlicher Kommentierung
  • Vereinbarung zu den regelungsbedürftigen Tatbeständen des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V
  • Zusatzvereinbarungen auf Landesebene
  • Katalog ambulant durchführbarer Operationen
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Punktwerte
  • Anschriften der zuständigen Landesverbände der Krankenkassen, Verbände der Ersatzkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Zulassungsausschüsse
  • Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
  • Krankentransport-Richtlinien
  • Sprechstundenbedarfsregelung
  • Prüfvereinbarungen
  • Vordrucke für das ambulante Operieren im Krankenhaus sowie Erläuterungen dazu
  • Qualitäts-Sicherungsmaßnahmen
  • Literaturverzeichnis
  • Rechtsprechung zum ambulanten Operieren
  • Liste ambulant operierender Krankenhäuser
Das Werk ist eine praktische Arbeitshilfe für
  • Krankenhäuser und deren Verbände, Chefärzte und Oberärzte, Krankenkassen und deren Verbände, Kassenärztliche Vereinigungen, Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen, Ministerien, Schiedsstellen, Kanzleien und Gerichte, Förder-, Genehmigungs- und Krankenhausplanungsbehörden, Verbände der Krankenhausberufe.
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